Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 2. März 2004 (Az. 1 BvR 784/03) entschieden, dass geistiges Heilen in Deutschland erlaubt ist, ohne dass eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich ist. Dieses Urteil wird oft als „Geistheiler-Entscheidung“ bezeichnet. Es besagt, dass Personen, die ausschließlich geistige Heilmethoden wie Handauflegen oder Gebetsheilung anwenden und dabei keine Diagnosen stellen oder medizinische Behandlungen durchführen, keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigen. (Presseportal, Existenzgründungsportal)

Voraussetzungen für Geistheiler in Deutschland

Obwohl keine staatliche Zulassung erforderlich ist, müssen Geistheiler bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachten:

  • Gewerbeanmeldung: Die Tätigkeit als Geistheiler gilt als gewerblich und erfordert eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. (Existenzgründungsportal)

  • Abgrenzung zur Heilkunde: Geistheiler dürfen keine Diagnosen stellen, keine Medikamente verordnen und keine spezifischen Krankheiten behandeln. Ihre Tätigkeit muss sich klar von der medizinischen Heilkunde abgrenzen. (Dachverband Geistiges Heilen)

  • Werbung und Aufklärung: Bei der Werbung für ihre Dienste müssen Geistheiler das Heilmittelwerbegesetz beachten und dürfen keine irreführenden Heilversprechen machen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Klienten über die Natur und Grenzen ihrer Methoden aufzuklären. (isolde-richter.de)

  • Steuerliche Pflichten: Als Gewerbetreibende unterliegen Geistheiler der Gewerbesteuer und sollten sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen informieren.

  • Berufshaftpflichtversicherung: Es wird empfohlen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.

Freiwillige Qualifikation und Anerkennung

Obwohl keine formale Ausbildung vorgeschrieben ist, kann eine freiwillige Qualifikation sinnvoll sein:

  • Ausbildung: Es gibt verschiedene Ausbildungsangebote für energetische Heilmethoden, wie z.B. die Ausbildung zum Humanenergetiker. 

  • Verbandsmitgliedschaft: Der Geistheiler Verein und die IAGWSA bieten eine Anerkennung für Heiler an, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine absolvierte Ausbildung und eine bestandene Prüfung. 

Diese freiwilligen Qualifikationen können das Vertrauen von Klienten stärken und zur Professionalisierung der Tätigkeit beitragen.

Der Gesetzesbeschluss von 2004:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html